In dubio pro libertate

Seit der Veröffentlichung der ungeschwärzten RKI‑Files ist es unwiderlegbar: Die Maßnahmen der „Corona“-P(l)andemie waren zu keiner Zeit medizinisch faktenbasiert, sondern Resultat versagender und inkompetenter Politiker sowie Mitläufer, die ihre Machtphantasien aufgrund von eigener Unsicherheit und Angstkomplexen, auslebten und umsetzten. Politisierte Wissenschaftler folgten der Politik, die in dieser Zeit auf allen gesellschaftlichen Gebieten Regie führte – und nicht umgekehrt, wie fälschlicherweise der Öffentlichkeit vermittelt. „Corona“ ist und war ein Charakter- und vor allem ein Intelligenztest, den bedauerlicherweise viele nicht bestanden haben. Vor allem den Gratismutigen ist „in dubio pro libertate“ entgegenzuhalten, die heute für sich den Rechtsstaatsgedanken in Anspruch nehmen und ihn offen vertreten – ihn jedoch, als es ihn tatsächlich zu verteidigen galt, mit Füßen getreten haben. Insbesondere die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 GG, die ernsthafter auf dem Spiel steht, als es vor „Corona“ der Fall war. Die gegenständliche, 128-seitige Strafanzeige, am 30.04.2025 eingebracht, wurde durch die Veröffentlichung der ungeschwärzten RKI-Protokolle zwingend notwendig – zum Beweis dafür, dass in einem Rechtsstaat gewählte Repräsentanten keine grenzenlose Narrenfreiheit genießen, sondern dem Rechtsstaat verantwortlich sind und als Angestellte ihren Arbeitgebern, den Wählern, Rechenschaft ablegen müssen und beim Verdacht, strafrechtliche Tatbestände verwirklicht zu haben, zur Verantwortung gezogen werden können. Niemand steht über dem Gesetz und dem Rechtsstaat, sondern hat sich als Teil dessen einzubringen.


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